Ist der Mietnomade dann erst einmal in der Wohnung beginnt eine Odyssee für den Vermieter, um dieses Problem wieder loszuwerden.
Die Miete bleibt aus
Alles beginnt damit, dass die ersten Mieten ausbleiben. Der Mietnomade hat auf Anfrage sofort Ausreden parat, z.B. er habe die Kaution vom Vormieter noch nicht zurück, momentane Liquiditätsengpässe, Fehler der Bank bei der Überweisung etc. Denkbar ist auch, dass er sich komplett tot stellt, d.h. er ist für den Vermieter nicht erreichbar.
Der Vermieter schreckt zunächst vor rechtlichen Schritten zurück, denn das Mietverhältnis hat ja gerade erst begonnen und der Vermieter ist an einem ungestörten Verhältnis mit seinem Mieter interessiert.
Ausreden ohne Ende
Wenn die Anfragen des Vermieters dann drängender werden, behauptet der Mietnomade, dass die Wohnung Mängel aufweist und die Miete deshalb nicht gezahlt würde (sog. Mietminderung, vgl. § 536 BGB).
Will der Vermieter die erfundenen Mängel überprüfen, werden die vereinbarten Termine zur Wohnungsbesichtigung kurzfristig abgesagt oder immer wieder verschoben.
Dazu behauptet der Mietnomade oft, dass Schreiben des Vermieters nicht angekommen seien. Hier genügt daher auch ein einfaches Einschreiben nicht, um auf der sicheren Seite zu sein, da der Mietnomade behaupten kann, dass das Einschreiben leer war bzw. einen anderen Inhalt hatte.
Verzögerungstaktik
Hierdurch zögert der Einmietbetrüger das Mietverhältnis um wertvolle Monate hinaus, Monate in denen der Vermieter keine Mieteinnahmen erhält und somit Geld verliert.
Schließlich muss der Vermieter einsehen, dass er dazu gezwungen ist, seinem „Mieter“ fristgerecht und ordnungsgemäß zu kündigen, da der Mietnomade sein Verhalten nicht ändern wird. Eine solche Kündigung ist erst möglich, wenn der „Mieter“ mit zwei aufeinander folgenden Mieten ausgefallen ist und der Zugang der Kündigung muss nachweisbar sein.
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