Kündigung genügt nicht
Mit einer Kündigung ist es aber nicht getan, denn der Mietnomade zeichnet sich eben dadurch aus, dass er, obwohl er keine Miete zahlt auch nicht beabsichtigt, die Wohnung freiwillig wieder zu ver-lassen. Also ist der Vermieter gezwungen, sein Recht auf Rückgabe der Wohnung durch den gekündigten „Mieter“, gerichtlich im Wege der Räumungsklage durchzusetzen.
Langwieriger Gerichtsprozess
Auch hier wird der Mietnomade zunächst widersprechen und Mängel der Mietsache anführen, womit er weitere Zeit ausreizt. Der Vermieter muss dann unter Umständen auf seine Kosten Gutachter bemühen.
Selbst wenn ab jetzt alles reibungslos verlaufen sollte, zieht sich ein Räumungsklageprozess oft über Monate hin. Die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam.
Viele Mietnomaden sind zudem juristisch versiert und wenden ausgefeilte Verzögerungstaktiken an, um den Prozess zusätzlich in die Länge zu ziehen. So kann es über 12 Monate dauern bis ein recht-kräftiges Urteil zustande kommt.
Im Anschluss an einen erfolgreichen Gerichtsprozess vergeht wieder wertvolle Zeit mit schmerzlichen Mietausfällen, bis der Gerichtsvollzieher das Urteil vollstreckt, d.h. mit der Räumung der Wohnung beginnt.
Hohe Kosten
Dabei muss der Vermieter mit sämtlichen Gerichts- und Anwaltskosten in Vorleistung treten. Ebenso verlangt der Gerichtsvollzieher einen Räumungsvorschuss, immerhin ca. 1000 € pro Zimmer.
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